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Kreissicherheitsbeauftragter
Kreissichertsbeauftragter Dieter Schmitz© Marc Henkel, Pressesprecher FF Stadt NienburgDer Kreissicherheitsbeauftragte fungiert in erster Linie als Mittler in der Kette Feuerwehrunfallkasse (FUK) – Kreissicherheitsbeauftragte – Gemeindesicherheitsbeauftragte – Ortssicherheitsbeauftragte. Er ist damit der Ansprechpartner in Sachen Feuerwehrsicherheit für die Sicherheitsbeauftragten im Landkreis. Er steht bei Bedarf aber auch allen anderen Beteiligten in Sachen Feuerwehr vor Ort mit Rat und Tat zur Seite.
Sollten Feuerwehrangehörige die Hilfe eines Sicherheitsbeauftragten benötigen, sollten sie sich zuerst an den Sicherheitsbeauftragten ihrer Ortsfeuerwehr wenden. Ist dieser nicht verfügbar kann natürlich auch der Gemeindesicherheitsbeauftragte angesprochen werden.
Die Aufgaben und Verantwortlichkeiten des Kreissicherheitsbeauftragten, wie auch die aller Sicherheitsbeauftragten, sind vom Grundsatz her im Sozialgesetzbuch (SGB), Siebtes Buch (VII) beschrieben. Eine einfachere und kompaktere Darstellung kann der Broschüre „Der Sicherheitsbeauftragte der Feuerwehr“ entnommen werden.
Weitere Beschreibungen der Aufgaben und Verantwortlichkeiten von Sicherheitsbeauftragten sind leider weder im Niedersächsischen Brandschutzgesetz noch in den diversen Satzungen der Feuerwehren im Kreis und der Gemeinden zu finden.
Gleichwohl können die Sicherheitsbeauftragten in den Feuerwehren Aufgaben übertragen bekommen. Dies ist aber in den einzelnen Organisationseinheiten der Feuerwehr unterschiedlich ausgeprägt.
Keinesfalls sind aber die Sicherheitsbeauftragten für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften verantwortlich. Dafür sind Kraft Gesetz der Träger der Feuerwehr bzw. die beauftragten Führungskräfte der Feuerwehr verantwortlich.
Hauptaufgabe der Sicherheitsbeauftragte ist es in ihren Feuerwehren den jeweiligen Träger des Brandschutzes und seine Führungskräfte bei der Durchführung der Maßnahmen Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu unterstützen.
Die Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen, als zuständiger Unfallversicherungsträger, unterstützt mit ihrer Präventionsabteilung u. a. die Tätigkeit der Sicherheitsbeauftragten, in dem sie z. B. Schulungen und Fortbildungsveranstaltungen durchführen, Informationsmaterialien zur Verfügung stellen und bei Fragen zu Sicherheit Gesundheitsschutz jederzeit ansprechbar sind (aber bitte erst vorher die Gemeindesicherheitsbeauftragten bzw. den Kreissicherheitsbeauftragten ansprechen).
Wer mehr über die Stellung und Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten wissen möchte, kann auf der Homepage der FUK Niedersachsen unter Prävention nachschauen.